Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich bei einer Zahnbehandlung mit einem Festzuschuss an den Kosten der Patienten.
Dabei handelt es sich meist um eine Regelversorgung, Extra Behandlungen wie zahnfarbene Kronen oder Implantate werden nicht bezahlt.
Zusatzleistungen kosten meist deutlich mehr und werden größtenteils privat über die Gebührenverordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet.
Das können sich die Wenigsten auf einen Schlag leisten. Um einem Kostenschock vorzubeugen, kann der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung hilfreich sein.
Grundsätzlich übernimmt eine private Zahnzusatzversicherung die anfallenden Kosten für folgende Leistungsbereiche:
- Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen)
- Zahnbehandlung (Wurzel- oder Parodontalbehandlung)
- Zahn-Prophylaxe (Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, etc.)
- Kieferorthopädie
Das zahlen die Krankenkassen – zwei Beispiele: Lässt sich ein Patient hochwertige Kunststofffüllungen oder ein Inlay anstelle einer Amalgamfüllung einsetzen, kommen auf den Patienten rund 600 Euro Selbstbehalt zu. Die Krankenkassen beteiligen sich mit 40 bis 60 Euro.
Im zweiten Fall: Der Patient entschließt sich für eine hochwertige Zahnersatzversorgung, beispielsweise für eine Implantatversorgung für 2.700 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse leistet nach der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) rund 294 Euro, den Rest von 2.406 Euro muss der Patient selbst tragen.